Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast / Kunden, nachfolgend Gast genannt, und der Bären AG Kölliken im Folgenden als Gasthaus bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Gasthauses.

Der Gast muss bei Bedarf des Gasthauses seine korrekten und vollständigen Kontaktdaten angeben.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Räumlichkeiten, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung des Gastes zustande. Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Gasthaus verbindlich. Vertragsänderungen werden für das Gasthaus erst durch eine mündliche oder schriftliche Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gasthauses.

3. Preise / Zahlungspflicht

Die vom Gasthaus kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Gasthauses zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Gasthaus bestätigt werden. Die Preise können vom Gasthaus geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gasthauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst. Je nach Vereinbarung kann das Gasthaus eine Anzahlung von bis zu 100 % des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. Das Gasthaus kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen.
Bei nicht erfüllter Anzahlung innerhalb der abgemachten Frist oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Gasthaus vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten. Dem Gasthaus steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Gasthauses für den Gast und/oder die ihn begeleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.

4. Verunmöglichte Anreise

Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinenabgang, Erdbeben, Krankheit, Unfall etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen. Es sei denn der Gast hat eine nicht stornierbare Rate gebucht.
Die Meldung der verunmöglichten Anreise muss spätestens am Anreisetag erfolgen und bei Bedarf des Gasthauses bewiesen werden.

Generell gilt:
Anreise ab 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Abreise bis 11:00 Uhr

Jegliche Abweichungen müssen vorab mit dem Gasthaus kommuniziert und bestätigt werden.

6. Stornierung

Stornierungen von Hotelzimmerreservationen sind bis 24h vor dem Anreisetag kostenlos möglich. Bei verspäteten Stornierungen wird die erste Nacht in Rechnung gestellt.

Anpassungen von Menübestellungen sind bis zu 48h vor dem Anlass kostenlos möglich. Für die Verrechnung gilt die Anzahl Bestellungen stand 24h vor dem Anlass und nachträgliche Mehraufwände (kurzfristiges Zusatzbestellungen ect.).

Bei kurzfristigen Stornierungen von Anlässen seitens Gast behält sich das Gasthaus einer Teilzahlung des Veranstalters vor.

Bei nicht einhalten von Fristen und Vereinbarungen zwischen Gast und Gasthaus, kann das Gasthaus den reservierten Anlass vorangekündigt annulieren.

7. Verlängerung des Aufenthaltes

Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kann der Gast am Tag der Abreise das Gasthaus nicht verlassen, muss ein neuer Vertrag nach den Konditionen des Gasthauses abgeschlossen werden.

8. Fundsachen

Fundsachen, deren Wert offensichtlich den Betrag von CHF 10.00 übersteigt, werden durch das Hotel während 6 Monaten sachgerecht aufbewahrt.

Bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn- bzw. Geschäftsadresse werden Fundsachen auf Anfrage des Gastes nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.

Nach Ablauf obgenannter Aufbewahrungsfrist werden Fundsachen verwertet bzw. vernichtet. Erfordert es die Dringlichkeit, namentlich bei raschem Verderben oder kostspieligem Unterhalt der Fundsache, ist das Gasthaus berechtigt, die Fundsache sofort zu verwerten bzw. zu erntsorgen.

9. Handlungen, Benutzung und Haftung

Gasthaus

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthaus auftreten, wird sich das Gasthaus auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Gasthaus anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Gasthaus haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Gasthaus ist nicht verpflichtet, vergessene Besitztümer des Gastes an den Gast zu senden, dieser muss die Sachen zum eigenen Aufwand abholen, wenn nichts anderes vereinbart wird.

Gast

Der Gast haftet gegenüber dem Gasthaus für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Gasthaus dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Gasthaus zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste. Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Gasthauses gegenüber Dritten.

Dritter

Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Gasthaus gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

10. Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Gasthaus selbst erbracht werden (Z.B. Buchung eines Taxis, Bestellung bei Floristen ect.), so handelt das Gasthaus lediglich als Vermittler.

Rufschädigende oder ehrverletzende Kommentare auf Bewertungsplattformen (wie bspw. Tripadvisor oder Google) über Dienstleistungen des Gasthauses, welche nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen und vom Gasthaus widerlegt werden können, werden bei den entsprechenden Behörden angezeigt. Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche des Gasthauses bleiben vorbehalten.